Über Nu-Ve-Go

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nuve­go wettbewerbspaket

2020-04-09T13:34:29+02:00

Wir unterstützen Sie bei der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit — beispielsweise durch Geschäftsfelderweiterung. Auf Basis der derzeitigen Entwicklung hat Nuvego ein Wettbewerbspaket geschnürt, das wir unseren Mandanten ans Herz legen. Das Paket umfasst die Kurzprüfung der aktuellen Unternehmenssituation auf Insolvenzgründe. Diese ist, sofern die Antragspflicht aus Corona-Gründen resultiert, derzeit ausgesetzt. Die Prüfung erfolgt daher proaktiv zur Situationsbeschreibung. Nuvego unternimmt alle gängigen Sofortmaßnahmen, die noch nicht getroffen wurden und überprüft ob individuelle Sofortmaßnahmen nötig sind und setzt diese um.

nuve­go wettbewerbspaket2020-04-09T13:34:29+02:00

beratung: 100 % bafa-zuschuss

2020-04-09T13:25:30+02:00

Für vom Coronavirus betroffene Unternehmen bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit dem 3. April eine 100-prozentige Übernahme der Beratungskosten an. Gute Nachrichten überbrachte am vergangenen Freitag das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Als Reaktion auf den massiven Beratungsbedarf der mittelständischen Unternehmen in der aktuellen Zeit erhöht das Bundesamt die Zuschusshöhe auf 100 %. Im Klartext bedeutet dies, dass KMU (zunächst befristet bis zum 31.12.2020) Unternehmensberatungen in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Krise bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 EUR zu 100 % vom BAFA erstattet bekommen.

beratung: 100 % bafa-zuschuss2020-04-09T13:25:30+02:00

kre­dit: 100 % absi­che­rung vom staat

2020-04-09T14:00:18+02:00

Die KfW besichert Förderkredite bis zu 800.000 EUR, die sich an kleine und mittelständische Unternehmen richten, mit bis zu 100 %. Mit dem KfW-Schnellkredit für den Mittelstand reagiert der Bund zeitnah auf die Probleme der KMU, nachdem bereits vor einiger Zeit die Risikoübernahme bei den bestehenden Produkten für KMU auf 90 % erhöht wurde. Der Kredit ist bei Investitionen sowie Betriebsmitteln (laufende Kosten) nutzbar und soll in Kürze zur Beantragung bereit stehen.

kre­dit: 100 % absi­che­rung vom staat2020-04-09T14:00:18+02:00

top-6-regeln in der corona-krise

2020-04-09T13:11:29+02:00

Für Unternehmen gilt gerade in Zeiten der Krise planvolles Handeln. Welche Punkte Sie in der Corona-Krise beachten und in Ihre Unternehmensplanung einschließen sollten, lesen Sie in diesem Artikel. as können Sie als Unternehmer angesichts der Corona-Krise jetzt tun? Berücksichtigen Sie im Rahmen Ihres unternehmerischen Handelns folgende sechs Punkte: 1. Geld zusammenhalten Ehrliche Liquiditätsplanung & Streichung nicht notwendiger Ausgaben Längere Zahlungsziele verhandeln & Lager abbauen Stundung von Beiträgen & Steuern

top-6-regeln in der corona-krise2020-04-09T13:11:29+02:00

über­sicht zu coro­na soforthilfen

2020-04-11T09:50:18+02:00

Soforthilfen dienen der Sicherung der Überlebensfähigkeit des Unternehmens und sorgen dafür, dass Sie weitergehende Maßnahmen im Rahmen Ihres Handelns überhaupt ausführen können. Die vorgehobenen Mittel sind hierbei die Soforthilfen des Bundes sowie der Länder. Diese sind als echte Zuschüsse zu sehen und sichern daher nicht nur Liquidität, sondern federn Kosten ab. Ziel sind hierbei Gemeinkosten, die in der Krise nicht schnell abbaubar sind. Die Beantragung ist vergleichsweise einfach, jedoch sind vor allem bei der Antragsberechtigung Fallstricke zu beachten. Wer vor der Corona- Phase bereits in Schwierigkeiten war, kann beispielsweise nicht antragsberechtigt sein und sieht sich einem subventionsrechtlichen Problem gegenüber.

über­sicht zu coro­na soforthilfen2020-04-11T09:50:18+02:00

berech­nung der voll­zeit­äqui­va­len­te im unternehmen

2020-03-29T22:27:40+02:00

Vollzeitäquivalent („FTE“, „full-time equivalent“) ist eine Einheit, die äquivalent zur Arbeitsbelastung eines Vollzeit-Mitarbeiters ist. Die Einheit beschreibt das Verhältnis der Zahl der bezahlten Arbeitsstunden zu der Anzahl der Arbeitsstunden in einem zu bestimmenden Zeitraum. Das Vollzeitäquivalent dient dazu Mitarbeiter, unabhängig von der Differenz der Gesamtarbeitszeit, zu quantifizieren. Saisonale und Zeitarbeiter sind von der FTE-Berechnung nicht beinhaltet.

berech­nung der voll­zeit­äqui­va­len­te im unternehmen2020-03-29T22:27:40+02:00

aus­set­zung der insolvenzantragspflicht

2020-04-09T09:13:46+02:00

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Als Vorbild hierfür dienen Regelungen, die anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 getroffen wurden.

aus­set­zung der insolvenzantragspflicht2020-04-09T09:13:46+02:00
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