berechnung der vollzeitäquivalente
im unternehmen
im unternehmen
Vor allem bei staatlichen Hilfen ist die genaue Angabe der Vollzeitäquivalente oftmals entscheidend für die Förder-
höhe.
Oftmals benötigt, selten vorhanden, die Zahl der Vollzeitäquivalente im Unternehmen. Auch für die aktuelle Corona Soforthilfe ist die Berechnung der Zahl erheblich.
Hintergrund
Vollzeitäquivalent („FTE“, „full-time equivalent“) ist die gängige Einheit zur Berechnung von Arbeitskräften in Unternehmen. Ein FTE entspricht der Arbeitsbelastung eines Vollzeit-Mitarbeiters. Die Einheit beschreibt das Verhältnis der bezahlten Arbeitsstunden zu den Arbeitsstunden in einem bestimmten Zeitraum. Das Vollzeitäquivalent dient dazu, Mitarbeiter unabhängig von der Differenz der Gesamtarbeitszeit zu quantifizieren. Saisonale und Zeitarbeiter werden von der FTE-Berechnung nicht erfasst.
Ansatz
Für Unternehmen, die Mitarbeiter in Vollzeit sowie Teilzeit beschäftigen gilt: Bestimmt werden muss zunächst die Stundenzahl der Teilzeitkräfte.
Dies erfolgt durch Multiplikation der Anzahl der vertraglich vereinbarten Wochenstunden mit den gearbeiteten Wochen des Jahres. Bei unbefristeten Verträgen ist hier grundsätzlich von 52 Wochen auszugehen[1] Eine unbefristete Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden entspräche somit 1040 Stunden. Die Summe aller Stunden der Teilzeitkräfte ergibt deren Gesamtwert.
Für Vollzeitkräfte ist die gleiche Berechnung durchzuführen, wobei Vollzeitkräfte mindestens 30, maximal jedoch 40 Stunden wöchentlich an mindestens 120 Tagen des Jahres arbeiten.[2] Die Berechnungsgrundlage unterstellt jedoch für alle Vollzeitkräfte 40 Stunden pro Woche und nicht die vertraglich vereinbarte wöchentliche Stundenzahl. Daher wird die Anzahl der Vollzeitkräfte in Gänze mit dem Wert 40 für die wöchentlichen Stunden und anschließend mit dem Wert für 52 Wochen multipliziert.
Die beiden Teilrechnungen werden anschließend addiert und eine Gesamtsumme gebildet. Diese Summe ist im Anschluss durch die Zahl der Vollzeitstunden für ein FTE des Jahres zu dividieren, um das FTE für ein Geschäftsjahr zu erhalten.
Die Vollzeitstunden des Gesamtjahres sind mit 2.080 Stunden anzusetzen. Die Zahl der Vollzeitstunden ergibt sich als:
8 Stunden pro Tag x 5 Tage pro Woche x 52 Wochen pro Jahr
Praxisbeispiel
Zwanzig unbefristet, sozialversicherungspflichtig beschäftigte Teilzeitkräfte mit einer vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit von 20 Stunden, fünf unbefristet, geringfügig Beschäftigte mit einer vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit von 7 Stunden, neun sozialversicherungspflichtig beschäftigte Vollzeitkräfte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden.
MA in Teilzeit: 20 x 20h x 52 = 20.800h
MA geringfügig: 5 x 7h x 52 = 1.800h
MA in Vollzeit: 9 x 40h x 52 = 18.720h
Gesamtsumme: 41.320h / 2.080 = 19,87
Wichtiges in Kürze
- Vereinbarte Wochenstunden x Vereinbarte Wochen bei Teilzeitkräften in geringfügig Beschäftigten
- 40 Wochenstunden x Vereinbarte Wochen bei Vollzeitkräften
- Jahresstunden pro FTE = 2.080,00
- Monatsstunden pro FTE = 173,33
[1] Ein unbefristeter Vertrag sieht regelmäßig die gesamte Dauer des Zeitraumes für die FTE Berechnung vor.
[2] Mitarbeiter deren Verträge diese Dauer unterschreiten werden als Teilzeitkräfte behandelt.
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