Aktu­el­les2020-03-19T19:14:24+01:00

April 2020

nuve­go wettbewerbspaket

Kate­go­rien: aktu­el­les, sanie­rung & restrukturierung|

Wir unter­stüt­zen Sie bei der Wie­der­her­stel­lung der Leis­tungs­fä­hig­keit — bei­spiels­wei­se durch Geschäfts­fel­der­wei­te­rung. Auf Basis der der­zei­ti­gen Ent­wick­lung hat Nuve­go ein Wett­be­werbs­pa­ket geschnürt, das wir unse­ren Man­dan­ten ans Herz legen. Das Paket umfasst die Kurz­prü­fung der aktu­el­len Unter­neh­mens­si­tua­ti­on auf Insol­venz­grün­de. Die­se ist, sofern die Antrags­pflicht aus Coro­na-Grün­den resul­tiert, der­zeit aus­ge­setzt. Die Prü­fung erfolgt daher pro­ak­tiv zur Situa­ti­ons­be­schrei­bung. Nuve­go unter­nimmt alle gän­gi­gen Sofort­maß­nah­men, die noch nicht getrof­fen wur­den und über­prüft ob indi­vi­du­el­le Sofort­maß­nah­men nötig sind und setzt die­se um. 

beratung: 100 % bafa-zuschuss

Kate­go­rien: aktu­el­les, sanie­rung & restrukturierung|

Für vom Coro­na­vi­rus betrof­fe­ne Unter­neh­men bie­tet das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) seit dem 3. April eine 100-pro­zen­ti­ge Über­nah­me der Bera­tungs­kos­ten an. Gute Nach­rich­ten über­brach­te am ver­gan­ge­nen Frei­tag das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le. Als Reak­ti­on auf den mas­si­ven Bera­tungs­be­darf der mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men in der aktu­el­len Zeit erhöht das Bun­des­amt die Zuschuss­hö­he auf 100 %. Im Klar­text bedeu­tet dies, dass KMU (zunächst befris­tet bis zum 31.12.2020) Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen in Zusam­men­hang mit den Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Kri­se bis zu einem Maxi­mal­be­trag von 4.000 EUR zu 100 % vom BAFA erstat­tet bekommen.

kre­dit: 100 % absi­che­rung vom staat

Kate­go­rien: aktu­el­les, sanie­rung & restrukturierung|

Die KfW besi­chert För­der­kre­di­te bis zu 800.000 EUR, die sich an klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men rich­ten, mit bis zu 100 %. Mit dem KfW-Schnell­kre­dit für den Mit­tel­stand reagiert der Bund zeit­nah auf die Pro­ble­me der KMU, nach­dem bereits vor eini­ger Zeit die Risi­ko­über­nah­me bei den bestehen­den Pro­duk­ten für KMU auf 90 % erhöht wur­de. Der Kre­dit ist bei Inves­ti­tio­nen sowie Betriebs­mit­teln (lau­fen­de Kos­ten) nutz­bar und soll in Kür­ze zur Bean­tra­gung bereit stehen.

top-6-regeln in der corona-krise

Kate­go­rien: aktu­el­les, sanie­rung & restrukturierung|

Für Unter­neh­men gilt gera­de in Zei­ten der Kri­se plan­vol­les Han­deln. Wel­che Punk­te Sie in der Coro­na-Kri­se beach­ten und in Ihre Unter­neh­mens­pla­nung ein­schlie­ßen soll­ten, lesen Sie in die­sem Arti­kel. as kön­nen Sie als Unter­neh­mer ange­sichts der Coro­na-Kri­se jetzt tun? Berück­sich­ti­gen Sie im Rah­men Ihres unter­neh­me­ri­schen Han­delns fol­gen­de sechs Punk­te: 1. Geld zusam­men­hal­ten Ehr­li­che Liqui­di­täts­pla­nung & Strei­chung nicht not­wen­di­ger Aus­ga­ben Län­ge­re Zah­lungs­zie­le ver­han­deln & Lager abbau­en Stun­dung von Bei­trä­gen & Steuern

über­sicht zu coro­na soforthilfen

Kate­go­rien: aktu­el­les, sanie­rung & restrukturierung|

Sofort­hil­fen die­nen der Siche­rung der Über­le­bens­fä­hig­keit des Unter­neh­mens und sor­gen dafür, dass Sie wei­ter­ge­hen­de Maß­nah­men im Rah­men Ihres Han­delns über­haupt aus­füh­ren kön­nen. Die vor­ge­ho­be­nen Mit­tel sind hier­bei die Sofort­hil­fen des Bun­des sowie der Län­der. Die­se sind als ech­te Zuschüs­se zu sehen und sichern daher nicht nur Liqui­di­tät, son­dern federn Kos­ten ab. Ziel sind hier­bei Gemein­kos­ten, die in der Kri­se nicht schnell abbau­bar sind. Die Bean­tra­gung ist ver­gleichs­wei­se ein­fach, jedoch sind vor allem bei der Antrags­be­rech­ti­gung Fall­stri­cke zu beach­ten. Wer vor der Coro­na- Pha­se bereits in Schwie­rig­kei­ten war, kann bei­spiels­wei­se nicht antrags­be­rech­tigt sein und sieht sich einem sub­ven­ti­ons­recht­li­chen Pro­blem gegenüber. 

März 2020

berech­nung der voll­zeit­äqui­va­len­te im unternehmen

Kate­go­rien: aktu­el­les, bewer­tung & unter­neh­mens­nach­fol­ge, sanie­rung & restrukturierung, wachs­tum & unter­neh­mens­steue­rung|

Voll­zeit­äqui­va­lent („FTE“, „full-time equi­va­lent“) ist eine Ein­heit, die äqui­va­lent zur Arbeits­be­las­tung eines Voll­zeit-Mit­ar­bei­ters ist. Die Ein­heit beschreibt das Ver­hält­nis der Zahl der bezahl­ten Arbeits­stun­den zu der Anzahl der Arbeits­stun­den in einem zu bestim­men­den Zeit­raum. Das Voll­zeit­äqui­va­lent dient dazu Mit­ar­bei­ter, unab­hän­gig von der Dif­fe­renz der Gesamt­ar­beits­zeit, zu quan­ti­fi­zie­ren. Sai­so­na­le und Zeit­ar­bei­ter sind von der FTE-Berech­nung nicht beinhaltet.

aus­set­zung der insolvenzantragspflicht

Kate­go­rien: aktu­el­les, sanie­rung & restrukturierung|

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz berei­tet eine gesetz­li­che Rege­lung zur Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht vor, um Unter­neh­men zu schüt­zen, die infol­ge der Coro­na-Epi­de­mie in eine finan­zi­el­le Schief­la­ge gera­ten. Als Vor­bild hier­für die­nen Rege­lun­gen, die anläss­lich der Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phen 2002, 2013 und 2016 getrof­fen wurden.

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