sanie­rung & restrukturierung

“kri­sen pro­du­zie­ren nicht auto­ma­tisch die rich­ti­gen rezep­te gegen sie.”

Ihr Unter­neh­men ist not­lei­dend und benö­tigt rasch adäqua­te Hil­fe, um nicht in ein Insol­venz­ri­si­ko zu gera­ten. Dann ist Nuve­go für Sie der rich­ti­ge Part­ner. Mit der Eta­blie­rung von Kri­sen­früh­erken­nungs­sys­te­men ver­hin­dern sie das Ent­ste­hen von Unter­neh­mens­kri­sen jedoch in vie­len Fäl­len bereits im Voraus.

erfolg­rei­ches manage­ment beginnt vor, nicht in der krise

Für Groß­un­ter­neh­men vor­ge­schrie­ben, auch für Mit­tel­ständ­ler nicht weni­ger bedeut­sam. Wo gro­ße Unter­neh­men oft bes­ser mit Kapi­tal ver­sorgt sind, gerät der Mit­tel­ständ­ler oft schnel­ler in Gefahr. Umso grö­ßer ist auch hier das Erken­nen von poten­zi­el­len Kri­sen, also Risi­ken. Zur Kri­sen­früh­erken­nung unter­stützt Sie Nuve­go bei der Imple­men­tie­rung im Rah­men eines ange­mes­se­nen Risikomanagements:

  • Risi­ko­früh­erken­nungs­sys­tem
  • Inter­ne Über­wa­chung (Revi­si­on, Kontrollen)
  • Con­trol­ling
  • Klas­si­sche Systeme
  • Sco­ring­ori­en­tier­te Systeme
  • Erwei­ter­te sco­ring­ori­en­tier­te Systeme

Sofern Sie in einer aku­ten Kri­sen­si­tua­ti­on auf uns zukom­men, wird Nuve­go gemein­sam mit Ihnen zunächst eine tagak­tu­el­le Situa­ti­ons­ana­ly­se durch­füh­ren, um ent­schei­den zu kön­nen, ob die Wirt­schaft­be­ra­tung im Feld “Sanie­rung und Restrukturierung” der kor­rek­te Ansprech­part­ner für Ihr Unter­neh­men ist. Grund­sätz­lich stellt sich an die­sem Punkt näm­lich zunächst die Fra­ge, ob Sie sich bereits in der Insol­venz­rei­fe befin­den und gest­zli­che Eröff­nungs­grün­de im schlimms­ten Fall zu einer Insol­venz­an­trags­pflicht füh­ren. Für die­ses Worst-Case Sze­na­rio über­mit­teln wir Sie, sofern gewünscht, direkt an eine ange­bun­de­ne Insol­venz­rechts­kanz­lei, deren Berufs­trä­ger alle­samt selbst als Insol­venz­ver­wal­ter beru­fen wur­den. Gggfs. kön­nen wir im Rah­men der dann fol­gen­den Rechts­be­ra­tung für die Anwäl­te unter­stüt­zend tätig sein. Auch sofern kei­ne Antrags­pflicht besteht, son­dern ein Antrags­recht für Sie oder Ihre Gläu­bi­ger besteht, emp­feh­len wir den Ein­be­zug der ent­spre­chen­den Juris­ten. Wir ana­ly­sie­ren die Fort­füh­rungs­fä­hig­keit Ihres Unter­neh­mens anhand der von Ihnen zu lie­fern­den Unter­la­gen und geben eine offe­ne Ein­schät­zung zum aktu­el­len Stand, ehe wir im Fal­le eine wei­te­ren Betreu­ung in den nächs­ten Bera­tungs­schritt übergehen.

Wir bean­tra­gen gemein­sam sämt­li­che zunächst mög­li­chen För­de­run­gen, etwa Zuschüs­se zur Beratung, staat­li­che Finanz- oder Liqui­di­täts­hil­fen etc. Im glei­chen Zug suchen wir einen direk­ten Draht zu den Haus­ban­ken, um auf eine Über­brü­ckungs­fi­nan­zie­rung hin­zu­wir­ken und im Rah­men von offe­nen, trans­pa­ren­ten Gesprä­chen die Bereit­schaft der bestehen­den Kapi­tal­ge­ber zur Über­win­dung der Kri­sen­si­tua­ti­on ein­zu­ho­len. Wir füh­ren in einer Pilo­t­um­set­zung wei­te­re Sofort­maß­nah­men zur Siche­rung des Unter­neh­mens durch und berei­ten den Über­gang in die nächs­te Sanie­rungs­pha­se vor. Sobald ein aus­rei­chen­des Zeit­fens­ter mit allen Betei­lig­ten geschaf­fen ist, set­zen wir eine Schwach­stel­len­ana­ly­se auf, die in einem Stärken/Schwächen — Chancen/Risiken Pro­fil des Unter­neh­mens mün­det. Wäh­rend der Sanie­rungs­pha­se imple­men­tie­ren wir einen strik­ten Finanz­sta­tus, der die Betei­lig­ten der Sanie­rung, vor­wie­gend Kapi­tal­ge­ber, genau im Bild über monatliche/wöchentliche ggfs. täg­li­che Ent­wick­lun­gen des Unter­neh­mens hält.

Im Rah­men der Sanie­rungs­pla­nung erar­bei­ten wir aus den Ergeb­nis­sen der SWOT-Ana­ly­se ein Leit­bild für das zu sanie­ren­de Unter­neh­men. Aus­ge­hend davon wer­den mit­tel- und lang­fris­ti­ge Sanie­rungs­maß­nah­men defi­niert und eine Unter­neh­mens­pla­nung erstellt, die unter­stellt, dass die geplan­ten Sanie­rungs­maß­nah­men greifen.

Bei Sanie­rungs­pla­nun­gen rich­ten wir die Kon­zep­ti­on an den Vor­ga­ben des Stan­dards S6 des Insti­tuts der Wirt­schafts­prü­fer aus. Nicht über­all ist ein Kon­zept nach die­sem Stan­dard not­wen­dig oder vor­ge­schrie­ben. Gera­de im Bereich der Klein- und Kleinst­un­ter­neh­men kann kein voll­stän­di­ges Sanie­rungs­kon­zept im Sin­ne des IDW S6 aus­ge­ar­bei­tet wer­den, weil Kos­ten und Auf­wand der Kon­zep­tio­nie­rung im schlimms­ten Fall den Sanie­rungs­auf­wand über­stei­gen. Auch bei der­ar­ti­gen Bera­tun­gen fol­gen wir jedoch dem Stan­dard sei­nem Wesen nach.

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