beratung: 100 % bafa-zuschuss

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BAFA Online-Antrag
Für vom Coro­na­vi­rus betrof­fe­ne Unter­neh­men bie­tet das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) seit dem 3. April eine 100-pro­zen­ti­ge Über­nah­me der Bera­tungs­kos­ten an.

Gute Nach­rich­ten über­brach­te am ver­gan­ge­nen Frei­tag das Bun­des­amt für   Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le. Als Reak­ti­on auf den mas­si­ven Bera­tungs­be­darf der mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men in der aktu­el­len Zeit erhöht das Bun­des­amt die Zuschuss­hö­he auf 100 %. Im Klar­text bedeu­tet dies, dass KMU (zunächst befris­tet bis zum 31.12.2020) Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen in Zusam­men­hang mit den Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Kri­se bis zu einem Maxi­mal­be­trag von 4.000 EUR zu 100 % vom BAFA erstat­tet bekom­men. Ledig­lich die anfal­len­de Vor­steu­er ist vom Antrag­stel­ler zu ent­rich­ten. Wer kei­nen Vor­steu­er­ab­zug besitzt, muss aller­dings die antei­li­gen Kos­ten für die Mehr­wert­steu­er tra­gen. Eine Brut­to­för­de­rung ist nicht vor­ge­se­hen. Die von Bera­ter­sei­te gestell­te Rech­nung wird in Höhe des Net­to­be­tra­ges direkt vom BAFA an den Bera­ter über­wie­sen. Ins­ge­samt die­nen die vom BAFA ver­öf­fent­lich­ten Ver­än­de­run­gen der Richt­li­nie für Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen alle­samt der Ver­ein­fa­chung und ent­las­ten Man­dant, Behör­den und Bera­ter. Die Hil­fen kom­men aus dem Bun­des­haus­halt und nicht wie sonst aus EU-Mit­teln, was auch den Antrags- und Ver­ga­be­pro­zess deut­lich erleich­tert. Ins­ge­samt gibt der Bund mit die­ser Neue­rung den klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men eine umfang­rei­che Mög­lich­keit, in Zei­ten von Coro­na von exter­nem Wis­sen zu pro­fi­tie­ren und die Leis­tungs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens zu erhal­ten. Neh­men Sie hier­zu direkt Kon­takt zu Nuve­go auf.

Schnel­le Fak­ten zum 100 % — Zuschuss für Corona-Unternehmensberatungen

Antrags­be­rech­tigt sind klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sowie Frei­be­ruf­ler, die an wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Kri­se leiden.

  • VEREINFACHTER ONLINE ANTRAG Sup­port beim Ver­fah­ren durch Nuvego

  • KEIN INFORMATIONSGESPRÄCH NÖTIG mit Regio­nal­part­ner (z.B. IHK)

  • ZUSCHUSS BIS ZU 4.000 EUR 100 % der Beratungskosten

  • KEINE VORAUSZAHLUNG NÖTIG Zah­lung erfolgt an Nuve­go durch das BAFA

  • NUR MEHRWERTSTEUER IST ABZUFÜHREN wird bei Vor­steu­er­ab­zug erstattet

  • ERLEICHTERETES ABSCHLUSSVERFAHREN gerin­ge­rer Umfang an Nachweisen

Quel­le: www.bafa.de

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