beratung: 100 % bafa-zuschuss
Für vom Coronavirus betroffene Unternehmen bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit dem 3. April eine 100-prozentige Übernahme der Beratungskosten an.
Gute Nachrichten überbrachte am vergangenen Freitag das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Als Reaktion auf den massiven Beratungsbedarf der mittelständischen Unternehmen in der aktuellen Zeit erhöht das Bundesamt die Zuschusshöhe auf 100 %. Im Klartext bedeutet dies, dass KMU (zunächst befristet bis zum 31.12.2020) Unternehmensberatungen in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Krise bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 EUR zu 100 % vom BAFA erstattet bekommen. Lediglich die anfallende Vorsteuer ist vom Antragsteller zu entrichten. Wer keinen Vorsteuerabzug besitzt, muss allerdings die anteiligen Kosten für die Mehrwertsteuer tragen. Eine Bruttoförderung ist nicht vorgesehen. Die von Beraterseite gestellte Rechnung wird in Höhe des Nettobetrages direkt vom BAFA an den Berater überwiesen. Insgesamt dienen die vom BAFA veröffentlichten Veränderungen der Richtlinie für Unternehmensberatungen allesamt der Vereinfachung und entlasten Mandant, Behörden und Berater. Die Hilfen kommen aus dem Bundeshaushalt und nicht wie sonst aus EU-Mitteln, was auch den Antrags- und Vergabeprozess deutlich erleichtert. Insgesamt gibt der Bund mit dieser Neuerung den kleinen und mittelständischen Unternehmen eine umfangreiche Möglichkeit, in Zeiten von Corona von externem Wissen zu profitieren und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten. Nehmen Sie hierzu direkt Kontakt zu Nuvego auf.
Schnelle Fakten zum 100 % — Zuschuss für Corona-Unternehmensberatungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler, die an wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise leiden.
VEREINFACHTER ONLINE ANTRAG Support beim Verfahren durch Nuvego
KEIN INFORMATIONSGESPRÄCH NÖTIG mit Regionalpartner (z.B. IHK)
ZUSCHUSS BIS ZU 4.000 EUR 100 % der Beratungskosten
KEINE VORAUSZAHLUNG NÖTIG Zahlung erfolgt an Nuvego durch das BAFA
NUR MEHRWERTSTEUER IST ABZUFÜHREN wird bei Vorsteuerabzug erstattet
ERLEICHTERETES ABSCHLUSSVERFAHREN geringerer Umfang an Nachweisen
Quelle: www.bafa.de
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