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WILLKOMMEN BEI NUVEGO

stra­te­gi­sche & ope­ra­ti­ve unternehmensberatung
aus der metro­pol­re­gi­on nürnberg

Nuve­go ist eine moder­ne Wirt­schafts­be­ra­tung, die sich vor­wie­gend an klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men rich­tet. Dar­über hin­aus betreu­en wir auch Man­dan­ten, die den Wachs­tums­sprung in den Bereich der Groß­un­ter­neh­men bereits in der Ver­gan­gen­heit gemeis­tert haben. Wir bie­ten Ihnen Bera­tun­gen sowohl im stra­te­gi­schen als auch im ope­ra­ti­ven Bereich an. Unser Fokus liegt dabei auf einer engen, per­sön­li­chen Zusam­men­ar­beit mit unse­ren Mandanten.
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Blei­ben Sie dau­er­haft auf dem Lau­fen­den zu aktu­el­len The­men und den neu­es­ten Infos über Nuvego.

nuve­go wettbewerbspaket

aktu­el­les, sanie­rung & restrukturierung|

Wir unter­stüt­zen Sie bei der Wie­der­her­stel­lung der Leis­tungs­fä­hig­keit — bei­spiels­wei­se durch Geschäfts­fel­der­wei­te­rung. Auf Basis der der­zei­ti­gen Ent­wick­lung hat Nuve­go ein Wett­be­werbs­pa­ket geschnürt, das wir unse­ren Man­dan­ten ans Herz legen. Das Paket umfasst die Kurz­prü­fung der aktu­el­len Unter­neh­mens­si­tua­ti­on auf Insol­venz­grün­de. Die­se ist, sofern die Antrags­pflicht aus Coro­na-Grün­den resul­tiert, der­zeit aus­ge­setzt. Die Prü­fung erfolgt daher pro­ak­tiv zur Situa­ti­ons­be­schrei­bung. Nuve­go unter­nimmt alle gän­gi­gen Sofort­maß­nah­men, die noch nicht getrof­fen wur­den und über­prüft ob indi­vi­du­el­le Sofort­maß­nah­men nötig sind und setzt die­se um. 

beratung: 100 % bafa-zuschuss

aktu­el­les, sanie­rung & restrukturierung|

Für vom Coro­na­vi­rus betrof­fe­ne Unter­neh­men bie­tet das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) seit dem 3. April eine 100-pro­zen­ti­ge Über­nah­me der Bera­tungs­kos­ten an. Gute Nach­rich­ten über­brach­te am ver­gan­ge­nen Frei­tag das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le. Als Reak­ti­on auf den mas­si­ven Bera­tungs­be­darf der mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men in der aktu­el­len Zeit erhöht das Bun­des­amt die Zuschuss­hö­he auf 100 %. Im Klar­text bedeu­tet dies, dass KMU (zunächst befris­tet bis zum 31.12.2020) Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen in Zusam­men­hang mit den Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Kri­se bis zu einem Maxi­mal­be­trag von 4.000 EUR zu 100 % vom BAFA erstat­tet bekommen.

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