bewer­tung & unternehmensnachfolge

“mit jedem ende naht ein neu­er anfang”

Sie wol­len Ihr Unter­neh­men in neue Hän­de geben oder Sie möch­ten die Nach­fol­ge als Unter­neh­mer antre­ten? Wir unter­stüt­zen Sie und schaf­fen Ver­trau­en in die­sem Schritt. Egal ob in fami­liä­rer Nach­fol­ge, durch Manage­ment-Buy out oder ander­wei­tig, Nuve­go ist der kom­pe­ten­te Bera­ter, Impuls­ge­ber und Moderator.

weit­sich­ti­ge pla­nung, sorg­fäl­ti­ge prüfung

Die Anläs­se für eine Bewer­tung des Unter­neh­mens sind viel­fäl­ti­ger Natur. Sie möch­ten sich bei­spiels­wei­se im Rah­men eines Unter­neh­mens­kaufs selb­stän­dig machen, Sie möch­ten Ihr bestehen­des Unter­neh­men erwei­tern oder Sie möch­ten als Unter­neh­mer den Markt­wert des eige­nen Unter­neh­mens genau­er bestimmt wis­sen, um sich ein Bild über die anste­hen­de Unter­neh­mens­nach­fol­ge zu machen. Ande­re Anläs­se kön­nen Schei­dun­gen oder Erbaus­ein­an­der­set­zun­gen sein, oder wenn Unei­nig­keit unter den Anteils­eig­nern einer Gesell­schaft zur Tren­nung führt.

Nuve­go über­nimmt in sol­chen Fäl­len die Bewer­tung Ihres Unter­neh­mens oder prüft bestehen­de Bewer­tun­gen auf ihre objek­ti­ve Ange­mes­sen­heit. Von den ver­ein­fa­chen­den Model­len, wie Zuschlags­kal­ku­la­tio­nen zum Sub­stanz­wert oder ver­ein­fach­tem Ertrags­wert­ver­fah­ren, raten wir in der grö­ße­ren Zahl der Fäl­le ab, da die­se oft kei­ne zweck­mä­ßi­ge Wert­ermitt­lung zur Fol­ge haben. Auch ist nicht sicher gestellt, ob gera­de für Streit­fra­gen eine der­ar­ti­ge Bewer­tung vor Gericht stand­hal­ten kann oder nicht im Nach­hin­ein eine wei­te­re Ein­ho­lung eines Gut­ach­tens not­wen­dig wird.

Wir fin­den für Sie das rich­ti­ge Bewer­tungs­ver­fah­ren für den rich­ti­gen Anlass. In Fra­ge kom­men die gän­gi­gen Vari­an­ten des Ertrags­wert­ver­fah­rens sowie der Dis­coun­ted-Cash-Flow Metho­de. Im Rah­men der Bewer­tung fol­gen wir dem Stan­dard des IDW S1.

Auch wenn es der eige­nen Intui­ti­on zuwi­der­läuft, eine Exit­pla­nung ist dann nötig, wenn man Sie noch nicht braucht. Eine gelun­ge­ne Nach­fol­ge erfor­dert Vor­lauf für Über­le­gun­gen und Vor­be­rei­tun­gen. Man den­ke hier an vie­ler­lei Pro­blem­stel­lun­gen, die mit einer erfolg­rei­che Nach­fol­ge in Kon­flikt gera­ten kön­nen, wie etwa eige­ne Aus­fall vor dem Exit, die Schwä­chung des Unter­neh­mens, die Über­for­de­rung der eige­nen Fami­lie oder unzu­frie­de­ne Nach­fol­ger. Des­halb ist früh­zei­ti­ge Pla­nung das Gebot der Stun­de. Sie sichert künf­ti­gen Erfolg des Unter­neh­mens und ent­schärft wirt­schaft­li­che und men­ta­le Situa­ti­on für Sie und Ihr sozia­les Umfeld.

Vor­be­rei­tung der Nach­fol­ge: Erar­bei­tung einer Exit­stra­te­gie durch Vor- & Nach­teils­ana­ly­se aller mög­li­chen Wege der Nachfolge

Umset­zung der Nach­fol­ge: Defi­ni­ti­on von Pro­zess, Betei­lig­ten und kon­kre­ten Vor­be­rei­tungs­maß­nah­men inner­halb der Exitstrategie

Bey­ond Exit: Mone­tä­re und orga­ni­sa­to­ri­sche Gestal­tungs­pla­nung der Zeit nach dem Exit, z.B. Anschluss­tä­tig­keit als Bei­rat oder Bera­ter im Unternehmen

Sorg­fäl­ti­ge Prü­fung bedeu­tet der Begriff “due dili­gence”, der tref­fen­der nicht sein könn­te. Als Nachfolger/in kön­nen Sie zum Bei­spiel Sohn oder Toch­ter eines akti­ven Unter­neh­mers sein. Im bes­ten Fall sind Sie selbst an die Über­nah­me der Geschäf­te her­an­ge­führt und ken­nen den Betrieb. In einem ande­ren Fall sind Sie als Erbe oder Quer­ein­stei­ger in den Fami­li­en­be­trieb weit­ge­hend frei von Unter­neh­mens­kennt­nis­sen oder waren nur in Tei­len mit der Füh­rung betraut. Als lei­ten­der Ange­stell­ter, der den Betrieb über­nimmt, haben Sie nur teil­wei­se Ein­sicht in sämt­li­che unter­neh­mens­re­le­van­ten Daten, als Kauf­in­ter­es­sent oder poten­zi­el­ler Inves­tor für eine Betei­li­gung feh­len Ihnen wei­te Tei­le der rele­van­ten Infor­ma­tio­nen über das Unternehmen.

Je nach dem in wel­cher Posi­ti­on Sie sich befin­den, Sie wer­den sorg­fäl­tig abwä­gen wol­len, ob Sie den rich­ti­gen Schritt gehen. Nuve­go unter­stützt Sie dabei, die rich­ti­gen Fragen zu stel­len und den not­wen­di­gen Infor­ma­ti­ons­ge­halt zu defi­nie­ren, der es Ihnen ermög­licht, Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Die­se Infor­ma­tio­nen über­prü­fen wir zusam­men mit Ihnen und erleich­tern Ihre Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dung. Wie auch in unse­re­rem Bera­tungs­feld Start-Up & New Business beglei­ten wir Sie beim Pro­zess der Nach­fol­ge je nach Wunsch umfang­reich und coa­chen Sie an den not­wen­di­gen Punk­ten, um den Ein­stieg in das ope­ra­ti­ve Geschäft so leicht wie mög­lich zu gestalten.

In Ihrem Unter­neh­men geht ein lang­jäh­ri­ger, wert­vol­ler Mit­ar­bei­ter in Ren­te. Was das mit Nach­fol­ge zu tun hat? Es ist im Kern der glei­che Pro­zess. Auch jede Nach­fol­ge im Unter­neh­men kann den Betrieb vor gro­ße Pro­ble­me stel­len. Nimmt der Mit­ar­bei­ter sei­ne Kennt­nis­se mit in den Ruhe­stand? Hat er die­se an einen ande­ren Mit­ar­bei­ter wei­ter­ge­ge­ben? Hat er die­se zu Papier gebracht? In wel­cher Form sind die­se Infor­ma­tio­nen vorhanden?

Die Nach­fol­ge im Unter­neh­men stellt eine Spe­zi­al­dis­zi­plin dar, die weder dem Per­so­nal­ma­nage­ment noch den Fach­be­rei­chen wirk­lich zuzu­ord­nen ist. Ein Grund, wes­halb sie viel zu oft ver­ges­sen wird. Wis­sens­ma­nage­ment, wie etwa Wis­sen­trans­fer und ‑siche­rung sind des­halb kon­se­quen­ter­wei­se auf dem Radar von Nuve­go — um die Wett­be­werbs­fä­hig­keit Ihres Unter­neh­mens auch an den Stel­len zu sichern, die oft aus dem Blick­feld geraten.

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